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Konform
Öffentliche Stellen

BITV 2.0 kennt die Erklärung zur Barrierefreiheit schon länger

Öffentliche Stellen sind über die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung schon seit Jahren verpflichtet – inklusive Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Mechanismus und regelmäßiger Überprüfung. Konform liefert dafür die Datengrundlage und den Textentwurf.

Kostenlos, ohne Anmeldung. Wir laden nur öffentlich abrufbares HTML.

Wie die Rechtslage hier aussieht

Die BITV 2.0 verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits die WCAG 2.1 auf Stufe AA übernimmt. Anders als beim BFSG ist die Erklärung zur Barrierefreiheit hier ausdrücklich vorgeschrieben, samt Angabe des Konformitätsstands und eines Meldewegs.

Konform prüft technisch messbare Merkmale und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was wir hier typischerweise finden

  • Erklärung veraltet

    Die Erklärung stammt von 2021 und nennt Einschränkungen, die längst behoben sind – oder verschweigt neue.

  • Formulare aus Fachverfahren

    Eingebundene Antragsstrecken externer Anbieter erfüllen die Anforderungen oft nicht und liegen außerhalb des eigenen CMS.

  • Dokumente als Bild-PDF

    Eingescannte Bekanntmachungen sind ohne Texterkennung nicht zugänglich.

  • Kein Sprunglink

    Umfangreiche Navigationen ohne Sprunglink bedeuten für Tastaturnutzer dutzende Tastendrücke pro Seitenaufruf.

Sinnvolle Reihenfolge

  1. 1Prüfung über die wichtigsten Bereiche laufen lassen, nicht nur die Startseite.
  2. 2Erklärung zur Barrierefreiheit aktualisieren – Konform erzeugt den Entwurf aus dem Ergebnis.
  3. 3Meldeweg für Barrieren benennen und Reaktionszeit festlegen.
  4. 4Externe Fachverfahren beim Anbieter adressieren und den Stand dokumentieren.

Besonders relevante Prüfungen

Insgesamt laufen 61 Prüfungen – alle im Katalog ansehen.

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