Zum Hauptinhalt springen
Konform
MittelBarrierefreiheitgilt je Seite

Kein Sprunglink zum Hauptinhalt

Prüft, ob am Seitenanfang ein Anker-Link existiert, der zu einem Ziel wie #main, #content oder #inhalt springt.

Warum das zählt

Tastaturnutzer müssen sonst bei jedem Seitenaufruf durch das komplette Menü tabben, bevor sie den Inhalt erreichen. Bei 40 Navigationslinks sind das 40 Tastendrücke pro Seite (WCAG 2.4.1).

So behebst du es

Setze als erstes Element im <body> einen Link auf den Hauptinhalt. Er darf visuell verborgen sein, muss aber bei Fokus sichtbar werden.

So ist es richtig

<a href="#main" class="skip-link">Zum Hauptinhalt springen</a>
…
<main id="main">…</main>

Einordnung des Schweregrads

Beeinträchtigt die Nutzung spürbar, lässt sich aber umgehen. Verstöße dieser Kategorie fließen entsprechend stark in die Gesamtbewertung ein.

Diese Seite beschreibt eine technisch messbare Prüfung und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung deiner Situation wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.