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Konform
SchwerwiegendRechtliche Pflichtangabengilt für die Website

Erklärung zur Barrierefreiheit fehlt

Sucht auf allen geprüften Seiten nach einem Link zu einer Erklärung zur Barrierefreiheit und prüft deren Erreichbarkeit.

Warum das zählt

Wer unter das BFSG fällt, muss Informationen zur Barrierefreiheit des Angebots bereitstellen – barrierefrei, auffindbar und in verständlicher Sprache (BFSG i. V. m. § 3 BFSGV). Öffentliche Stellen kennen die Pflicht schon aus der BITV 2.0. Konform prüft technisch messbare Merkmale und ist keine Rechtsberatung.

So behebst du es

Veröffentliche eine Seite „Erklärung zur Barrierefreiheit“ mit Stand der Konformität, bekannten Einschränkungen und einer Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen. Konform generiert diese Erklärung aus dem Scan-Ergebnis.

Einordnung des Schweregrads

Erschwert die Nutzung erheblich oder birgt ein konkretes rechtliches Risiko. Verstöße dieser Kategorie fließen entsprechend stark in die Gesamtbewertung ein.

Ausführliche Anleitungen

Diese Seite beschreibt eine technisch messbare Prüfung und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung deiner Situation wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.