Impressum ist von dieser Seite nicht erreichbar
Prüft, ob auf der Seite ein Link mit dem Text „Impressum“ (oder gleichwertig) bzw. auf einen entsprechenden Pfad existiert.
Warum das zählt
Geschäftsmäßige Websites müssen nach § 5 DDG (früher § 5 TMG) ein Impressum vorhalten, das von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar ist. Ein fehlendes Impressum ist der klassische Abmahngrund. Konform prüft technisch messbare Merkmale und ist keine Rechtsberatung.
So behebst du es
Verlinke das Impressum im Footer jeder Seite – ausgeschrieben als „Impressum“, nicht als Symbol oder in einem Aufklappmenü versteckt.
So ist es richtig
<footer><a href="/impressum">Impressum</a></footer>Einordnung des Schweregrads
Macht die Nutzung für betroffene Personen unmöglich oder verletzt eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht. Verstöße dieser Kategorie fließen entsprechend stark in die Gesamtbewertung ein.
Diese Seite beschreibt eine technisch messbare Prüfung und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung deiner Situation wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.